Alles, was Recht ist…

Gestern hieß es wiedermal die Schulbank zu drücken, denn Meinhard Ciresa, seines Zeichen Rechtsanwalt und einer der wenigen Urheberrechtsexperten in Österreich, referierte im Rahmen eines Workshops von design austria über Design & Recht – Abwicklung und Schutz von Design-Projekten”.

Dass so ein umfangreiches Thema nicht schnell abgehandelt werden kann, war vorhersehbar, deshalb reichten die vier Stunden auch leider nur für die Hälfte der Unterlagen. Fragen aus der Praxis gehen nunmal vor (ansonsten sollte das dazugehörige Buch eh in jeder Designerbibliothek vorhanden sein), und gerade hier zeigte sich dann die große Grauzone der Rechtsprechung, der wir in unserer täglichen Arbeit ausgesetzt sind. Der “g’sunde Menschenverstand” findet in diesen Problemen leider keine Anwendung…

Die “Präsentationsfalle”

Trotzdem ein kurzer Hinweis, den ich persönlich sehr interessant gefunden habe: Die Präsentation von Ideen und Konzepten vor einem Kunden stellt einen Designer oder eine Agentur vor die Herausforderung, dass diese nur in seltenen Fällen urheberrechtlichen Schutz genießen, sondern nur deren Umsetzung. Einige schwarze Schafe unten den Auftraggebern sahen deshalb manchmal kein Problem darin, Auszüge eines präsentierten Konzepts zu verwenden, ohne dem Schöpfer dieser Idee eine entsprechende Abgeltung zu honorieren. Im Rahmen des Prozesses zwischen einer oberösterreichischen Agentur und einer Hendlrestaurant-Kette sah der Oberste Gerichtshof nun jedoch sehr wohl eine Schutzfähigkeit von präsentierten Ideen, Konzepten, Slogans usw. vor. Zwar nicht im Rahmen des Urheberrechts, sondern durch die zivilrechtlichen “Vorvertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten”. Die Verwendung präsentierter Ideen wird so zumindest theoretisch unterbunden…

Nachdem die Materie unbegrenzt ist und österreichische Gestalter noch immer zu wenig über ihre Rechte wissen, darf man auf eine Fortsetzung/Wiederholung/Intensivierung des Workshops hoffen…

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